Impressum

 

Stöger-Jagdreisen

Nöhamer Straße 8

84389 Postmünster

www.stoeger-jagdreisen.de

info@stoeger-jagdreisen.de

(+49) 0170 2861946

Geschäftsführer: Wolfgang Stöger

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 von Stöger-Jagdreisen

 

§1 Vertragsgegenstand

Stöger-Jagdreisen tritt als Jagdreisevermittler auf.

Ein Vertrag zwischen Outfitter und dem Kunden kommt durch die Unterschrift des Jagdvertrags durch beide Parteien zustande. Von Stoeger-Jagdreisen erstellte Angebote sind unverbindlich.

§2 Zahlungsmodalitäten

Falls nichts anderes vereinbart wurde, werden 50% des veranschlagten Rechnungsbetrages und aller anfallenden Reisekosten 14 Tage nach Erhalten der Rechnung fällig. Die restlichen 50% werden 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Abweichungen der Zahlungsmodalitäten müssen im Jagdvertrag festgelegt sein.

§3 Stornierung der Reise

Jeder Kunde hat das Recht zu jeder Zeit seine bei Stöger-Jagdreisen gebuchte Jagdreise zu stornieren.

Zu verschiedenen Zeitpunkten berechnet Stöger-Jagdreisen folgende Stornierungsgebühren:

Bis 2 Monate vor Reiseantritt: 25% der Jagdkosten

Bis 1 Monat  vor Reiseantritt: 50% der Jagdkosten

30-10 Tage vor Reiseantritt: 75% der Jagdkosten

Ab 9 Tage vor Reiseantritt: 100% der Jagdkosten

Weitere von uns organisierte Leistungen (Flug, sonstige Reisekosten) werden nur zurückerstattet, wenn das dafür zuständige Unternehmen seinerseits die Kosten an Stöger-Jagdreisen zurückerstattet hat.

§ 4 Reiserücktritt durch den Jagdvermittler

Stöger-Jagdreisen kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse und höherer Gewalt erschwert, gefährdet oder unmöglich ist. Wenn dem Reisenden kein entsprechendes Ersatzangebot unterbreitet werden kann, werden bereits geleistete Vorauszahlungen zurückerstattet.

§5 Übertragung einer Reise

Auf Wunsch kann jeder Kunde seine bei Stöger-Jagdreisen gebuchte Jagdreise an eine weitere Person übertragen. Die Kosten für eventuell anfallende Umbuchungen oder ähnliches für die vom Kunden genannte Person sind vom ursprünglichen Kunden zu bezahlen.

§6 Preisänderung

Stöger-Jagdreisen behält sich das Recht vor, die Preise in angemessener Höhe an die zum Reisedatum geltende Preislage anzupassen. Dies gilt insbesondere für Schwankungen von Wechselkursen.

§7 Leistungen des Jagdoutfitters im Jagdland

Die Leistungen durch die Partner im Jagdland sind im Jagdvertrag zwischen dem Kunden und Partner festgelegt.

§8 Keine Abschussgarantie

Stöger-Jagdreisen vermittelt Jagdreisen. Es handelt sich dabei um keine Abschussgarantie. Die Kosten der Jagdführung und alle weiteren für die Jagd notwendigen Kosten sind unabhängig vom Erfolg der Jagd vom Kunden zu entrichten. Abschussentgelte entfallen bei unvorhergesehener erfolgloser Jagd nicht.

§9 Haftungsbeschränkung

Stöger-Jagdreisen haftet nur für die Vermittlungstätigkeiten.  Für alle anderen Schäden haftet der Jagdveranstalter.

§10 Transport von Waffen und Munition

Stöger-Jagdreisen berät und hilft dem Kunden bei allen zur Einreise mit Waffen notwendigen Formalitäten. Im Fall von Schäden oder dem Verschwinden von Waffen während der Reise übernimmt Stöger-Jagdreisen hierfür keine Haftung und die Reise kann nicht storniert werden. Ebenso ist eine Preisminderung nicht möglich.

§11 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt ein Reisender eine Reiseleistung aufgrund von vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Erstatungsanspruch.

§12 Zusätzliche Leistungen

Alle durch Stöger-Jagdreisen gebuchten, zusätzlichen Leistungen sind im Jagdvertrag niedergelegt. Sollte der Kunde während seiner Reise weitere Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, so muss er diese vor Ort begleichen.

§ 13 Jagdrecht im Gastland

Jeder Kunde von Stöger-Jagdreisen ist verpflichtet die im Gastland geltenden Bestimmungen und Gesetze bezüglich der Jagd anzuerkennen. Bei Missachtung hat der Veranstalter das Recht, die Jagd ohne Ersatz abzubrechen.

§14 Ansprüche gegenüber Stöger-Jagdreisen

Sollte ein Kunde Ansprüche wegen der Nichterbringung einer im Jagdvertrag festgelegten Leistung geltend machen, muss er dies innerhalb eines Monats nach Reiseende gegenüber dem Veranstalter tun.

§15 Jagdhaftpflichtversicherung

Alle Kunden sind verpflichtet eine im Jagdland gültige Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen, soweit dies gesetzliche Verpflichtung im Jagdreiseland ist.

§16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Jagdvertrag hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Jagdvertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

§17 Trophäen

Der Transport und die Präparation von Trophäen, sowie deren Aus- oder Einfuhr samt Beschaffung der notwendigen Dokumente, sind nicht Leistungen von Stöger-Jagdreisen, kann aber auf Wunsch organisiert werden. Behördliche Auflagen sind vom Reisenden selbst zu erfüllen. Die Bewertung der Trophäen erfolgt ausschließlich nach den Bedingungen des Reiselandes sowie des Veranstalters.

§18 Rechtsstand

Für alle Rechtsangelegenheiten zwischen dem Kunden und Stöger-Jagdreisen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§19 Gerichtsstand                                    

Der Gerichtsstand ist Eggenfelden. 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

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